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Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Beidigung Aufgrund des Bayerischen Dolmetschergesetzes werden in Bayern für gerichtliche und behördliche Zwecke Dolmetscher (mündliche und schriftliche Sprachübertragung) und Übersetzer (schriftliche Sprachübertragung) von den Präsidenten der Landgerichte öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Als Dolmetscher oder Übersetzer kann in Bayern nur öffentlich bestellt und allgemein beeidigt werden, wer in der betreffenden Sprache die bayerische Staatsprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung abgelegt hat. Die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung können >>HIER nachgelesen werden. |
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VbDÜ - Verein öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher und Übersetzer Bayern e.V. |